16.12.2015

Bauordnung und Bewilligung bei Pool & Überdachungen

Der Herbst bzw. Winter ist die ideale Zeit zur Planung von Pool und Poolüberdachung. Nimmt man die Planung bald genug in Angriff, steht dem Start in die Poolsaison im nächsten Frühling nichts mehr im Wege. Neben Planung der technischen und baulichen Gegebenheiten ist auch Anzeige bzw. Bewilligungspflicht gemäß der Bauordnung des Schwimmbecken bzw. einer Schwimmbadüberdachung zu berücksichtigen.

Anzeige- und/oder Bewilligungspflicht bei Pools und Überdachungen gemäß der Bauordnung

Grundsätzlich muss sich um die Einhaltung von Vorschriften des öffentlichen Rechts jeder Bauherr eigenverantwortlich kümmern. Diese Verantwortung kann dem Bauherrn niemanden abnehmen. Wir empfehlen immer vor Realisierung eines Projektes mit der zuständigen Behörde, Abteilung Baurecht, in Kontakt zu treten.

Ob und ab welchen Abmessungen ein Schwimmbecken oder eine Schwimmbadüberdachung bewilligung- und/oder anzeigenpflichtig ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Weiters werden solche Projekte auch noch öfters zusätzlich von den Gemeinden im Bebauungsplan oder in einer eigens dafür vorgesehen Verordnung geregelt. Dazu gibt eine jede Gemeinde, aus unserer Erfragung schnell und unbürokratisch, gerne Auskunft.

Für die Gemeinde Leonding in Oberösterreich ist hier zum Beispiel die Teamleiterin vom Baurecht, Frau Anita Gossenreiter, zuständig. Frau Gossenreiter ist erreichbar unter Tel: +43 732 6878-5251

Bewilligungen für Schwimmbecken

Bei Schwimmbecken ist es meist so, dass diese bis zu einer Wasserfläche von 35m² und/oder bis zu einer Wassertiefe von 150 cm keine Bauanzeige erfordern. Wird dieses Pool dann mit einer Überdachung abgedeckt, welche darunter nicht für eine normalgewachsene Person aufrecht zu begehen ist, dann wird diese Überdachung als ein Teil des Beckens eingestuft und ist auch nicht anzeigepflichtig. (stand 2015)

Schwimmbäder oder auch Schwimmteiche größer einer Wasserfläche von 35 m² und/oder größer einer Wassertiefe von 150cm, sind immer mindestens anzeigepflichtig. Ob Wasser- und/oder Kanalanschlussgebühren anfallen, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Weiters muss auch der Flächenwidmungsplan berücksichtigt werden. Pools und Bauwerke dürfen nur im Bauland, nicht im Grünland errichtet werden, Ausnahme: man ist ein Landwirt.

Bewilligungen für Schwimmbad Überdachungen

Schwimmbadüberdachung, welche von einer normal gewachsenen Person aufrecht betreten werden können, benötigen in der Regel (stand 2015) je nach Größe eine Bauanzeige oder eine Baubewilligung. Die Bauanzeige oder das Bauansuchen ist bei der jeweiligen Gemeinde, Abteilung Baurecht, mit einem dafür vorgesehenen Formular inkl. sämtlich geforderten Unterlagen, abzugeben.

Angemerkt wird, dass bei anzeigepflichtigen Vorhaben die Baubehörde innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu entscheiden hat (in OÖ. beträgt die gesetzliche Frist 8 Wochen ab einlangen der vollständigen Unterlagen). Gemäß Oö. Bauordnung sind die Nachbarn im Anzeigeverfahren nicht beteiligt (VORSICHT: schließt nicht aus, dass privatrechtliche Zustimmungen erforderlich sind, wie zB bei einer Reihenhausanlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz)

Je nach Größe und Ausführung des Pools bzw. der Überdachung ist das Projekt anzeigen- oder bewilligungspflichtig. Ein Anruf bei der Gemeinde gibt Auskunft.

Darauf muss geachtet werden

Zusammengefasst: Ob es beim Projekt Schwimmbad oder/und Schwimmbadüberdachungen schlussendlich für den Bauherrn eine Anzeigepflicht gibt oder eine Bewilligungspflicht gefordert wird, ist vor Beginn des Projektes mit der Gemeinde abzustimmen. Ein Termin bei der Gemeinde kann auf jeden Fall viele Unannehmlichkeiten, eventuell auch damit verbunden Kosten, vermeiden.

Sicherungspflicht: Absicherung des Schwimmbeckens

Das Schwimmbad ist gegen unbefugtes Betreten abzusichern. Wasser zieht vor allem Kleinkinder magisch an und diese können bereits bei einer Tiefe von nur wenigen Zentimetern Wasser ertrinken. Ein Zaun reicht oft nicht aus, da Kinder darüber klettern können. Der Eigentümer haftet auch, wenn die Kinder das Grundstück unbefugt betreten.

Wir empfehlen daher eine versperrbare Schwimmbadüberdachung. Wenn das Pool nicht Inbetrieb ist bzw. nicht genutzt wird, ist es somit abgesichert. Wenn das Pool offen steht und Badebetrieb herrscht, bieten wir für alle Nicht-Schwimmer das Wasser-Sicherheitssystem Moby-Kid an. Dieses System gibt einen lauten schrillen Alarm, wenn das Kind ins Wasser fällt.

Moby-Kid Wasseralarm: Der Sensor wird um das Handgelenk Ihres Kindes gebunden und die Basisstation löst bei Kontakt mit Wasser sofort Alarm aus.

Versicherung gegen Sturm- und Hagelschäden bei Schwimmbad Überdachung

Plant man ein Pool und eine Schwimmbad Überdachung, sollte man auch Kontakt mit der Versicherung aufnehmen. Diese müssen nachträglich und schriftlich in die Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung bzw. Glasversicherung mit eintragen werden. Somit ist man bei Sturm- und Hagelschäden abgesichert und die Versicherung übernimmt die Reparatur der Anlage bzw. die Kosten, wenn Schäden beim Nachbarn entstehen. Details klären Sie am besten mit Ihrem Versicherungsmakler ab.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen weder Rechtsberatung ist noch erhebt sie Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit. Sie sind nach besten Wissen und Gewissen zusammengetragen. In jedem Fall empfehlen wir den Kontakt mit der Gemeinde bzw. der Versicherung aufzusuchen.

Sturmschaden bei einer Poolüberdachung

Wir beantworten diese gerne!

Unsere Poolabteilung (v.l.n.r.): Christian Hofstätter, Alexander Berger, Patrick Brunmayr, Martin Mittermayr, Johann Kogler, Ronald Horvath und Christian Dainhammer


Wir von der Poolabteilung beantworten gerne Ihre offenen Fragen und unterstützen Sie bei Ihrem Projekt. Damit wir Ihnen ein objektives und ehrliches Angebot nach Ihren Preisvorstellungen erstellen können, ist ein persönliches Beratungsgespräch unerlässlich.

Aus Erfahrung wissen wir, dass eine kompetente und fachlich fundierte Beratung ca. 2 Stunden dauert. Vereinbaren Sie daher auch während unserer Öffnungszeiten einen Termin, damit unsere Fachberater verlässlich Zeit für Sie einplanen!

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