Wind- und Sturmsicherung von Lamellenabdeckung für Pool

Das Schwimmbadüberdachungen bzw. Kuppeln bei Wind und Sturm entsprechend gesichert werden müssen, ist bekannt. Auch Lamellenrollabdeckungen bzw. Rollabdeckungen für Schwimmbecken bei Überlaufbecken und Skimmerbecken müssen ab Windgeschwindigkeiten von 30 km/h gesichert werden.
Diese Sicherungsmaßnahme ist auch in der Bedienungsanleitung div. Hersteller so angegeben:
"Bei Windstärke 4-6 (mäßig bis starker Wind) oder ungünstiger Lage* des Objektes gilt die Gurtverspannungspflicht. Bei Windstärke 7 und stärker, sowie bei Unwetter oder Extremwetterlagen sollte die Abdeckung nicht geschlossen, sondern geöffnet werden (Schalterstellung “AUF“ Badebetrieb), da ansonsten Beschädigungen an der Aufrollvorrichtung (aufgerollter Zustand) und den Profilen auftreten können.
*Es ist grundsätzlich zu beachten, ob es bei der Lage des Pools zu Fallwinden und/oder Böen kommen kann. Die Erfahrungswerte bezüglich des Wettereinflusses und die Hinweise der ortskundigen Mitarbeiter sind zu berücksichtigen."
- Windstärke 4 = 20 - 28 km/h
- Windstärke 5 = 29 - 38 km/h
- Windstärke 6 = 39 - 49 km/h
