Wind- und Sturmsicherung von Rollschutzabdeckung für Pool
Schäden, die durch Wind und Sturm entstehen sind von der Gewährleistung ausgenommen. Daher müssen Sie bei Wind- und Sturmwarnungen auch bei Ihrer Rollschutzabdeckung vom Pool folgendes beachten:
Rollschutzabdeckung muss gesichert werden!
Bei bei Sturm-/ Unwetterwarnungen sollten Pool Abdeckungen jeglicher Art in Sicherheit gebracht werden. Es gibt für den Rollschutzabdeckungen zwar eine Wind-, aber keine Sturmsicherung. Also ab ca. Windstärke 6 (39 - 49 km/h) unbedingt die Abdeckung vom Schwimmbecken nehmen!
Wir beantworten diese gerne!
Wir von der Poolabteilung beantworten gerne Ihre offenen Fragen und unterstützen Sie bei Ihrem Projekt mit unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung! Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder besuchen Sie uns in unserem Schauraum!
Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch einen Termin, damit sich unsere Fachberaterinnen und Fachberater ausreichend Zeit für Sie nehmen können!