Wind- und Sturmsicherung von Rollschutzabdeckung für Pool

Schäden, die durch Wind und Sturm entstehen sind von der Gewährleistung ausgenommen. Daher müssen Sie bei Wind- und Sturmwarnungen auch bei Ihrer Rollschutzabdeckung vom Pool folgendes beachten:
Rollschutzabdeckung muss gesichert werden!
Bei bei Sturm-/ Unwetterwarnungen sollten Pool Abdeckungen jeglicher Art in Sicherheit gebracht werden. Es gibt für den Rollschutzabdeckungen zwar eine Wind-, aber keine Sturmsicherung. Also ab ca. Windstärke 6 (39 - 49 km/h) unbedingt die Abdeckung vom Schwimmbecken nehmen!

Wir beantworten diese gerne!

Wir von der Poolabteilung beantworten gerne Ihre offenen Fragen und unterstützen Sie bei Ihrem Projekt. Damit wir Ihnen ein objektives und ehrliches Angebot nach Ihren Preisvorstellungen erstellen können, ist ein persönliches Beratungsgespräch unerlässlich.
Aus Erfahrung wissen wir, dass eine kompetente und fachlich fundierte Beratung ca. 2 Stunden dauert. Vereinbaren Sie daher auch während unserer Öffnungszeiten einen Termin, damit unsere Fachberater verlässlich Zeit für Sie einplanen!